Ethikrichtlinien

Die Ethikrichtlinien der GBP als pdf-Datei. 

 Die Richtlinien wurden von der Mitgliederversammlung der GBP im November 1997 beschlossen.

Angelehnt an die Ethikrichtlinien der EABP/DGK
(Von der Mitgliederversammlung der GBP im November 1997 wurden diese Richtlinien beschlossen. Die Ergänzung speziell für die GBP sind im Text kursiv gedruckt)

Ethikrichtlinien der GBP e.V.

Ethische Prinzipien

Präambel

Die Struktur einer Organisation muss sich ihren Zielen anpassen. Obwohl die zukünftigen organisatorischen Ziele und Strukturen der EABP noch nicht festgelegt sind, ist es möglich, ethische Verhaltensprinzipien für Körperpsychotherapeuten zu formulieren. Ethische Prinzipien gestalten zwischenmenschliches Verhalten, das ehrlich und lebensförderlich ist und unnötigen Schmerz vermeidet. Die folgenden Aussagen reflektieren das Gefühl, dass ethische Richtlinien diese Qualitäten sowohl prinzipiell als auch in der Anwendung ausdrücken sollten.

Die allgemeine Ethik des individuellen Körperpsychotherapeuten

Körperpsychotherapeuten treten in eine Vielfalt komplexer Beziehungen ein. Dazu gehören: Einzeltherapie, Gruppentherapie, Ausbildung, Supervision und Austausch mit Kollegen, sowie alle Überschneidungspunkte zwischen diesen Arbeitsfeldern. Sie repräsentieren ihr Arbeitsfeld in all diesen Funktionen, auch in den Augen der Öffentlichkeit. Sie erkennen an, dass sie in jeder Therapie, Ausbildung, Supervision und Beratung in unterschiedlichem Grad in asymmetrischen (ungleichgewichtigen) Beziehungen leben, in denen sie die erste Verantwortung für den Inhalt, den Rahmen und die Grenzen der Beziehung haben. Deshalb richten sie sich in ihren Handlungen danach, was sie als Erfordernis der in Frage kommenden Beziehung wahrnehmen. Sie vergegenwärtigen sich, dass ihre Ziele sowohl von ihren offensichtlichen Handlungen als auch von ihrem persönlichen Zustand beeinflusst werden.

Sie übernehmen die Verantwortung, über neue Entwicklungen in der Psychotherapie auf dem laufenden zu sein, ihr Wissen und ihre Fertigkeiten zu aktualisieren, Rat und Unterstützung von Kollegen im erforderlichen Ausmaß einzuholen und – falls nötig – sich selber einer Therapie zu unterziehen, um persönliche Probleme zu lösen.

Allgemeine ethische Aufgabe der EABP

Der Vorstand, die Verwaltung und die Komitees der EABP versuchen, den Geist der Richtlinien der Gesellschaft in allen internen und externen Handlungen zu verkörpern.

Das Ethik-Komitee, seine Funktion und Struktur

Funktion

Das beschriebene Verfahren und die Struktur des Ethik-Komitees sollte als vorläufig betrachtet werden, weil beides der zukünftigen Struktur der Organisation angepasst werden muss. Für das Ethik-Komitee bedeutet eine festgefügte Organisationsstruktur (die für das Erreichen nationaler und europäischer Anerkennung von Körperpsychotherapeuten wichtig wäre), dass ethische Prinzipien Regeln werden, denen gefolgt werden muss, und dass das Komitee Mitglieder sanktionieren (evtl. sogar ausschließen) kann, wenn sie von ihnen verletzt werden. Bei einer offenen Struktur ist die Position des Ethik-Komitees als Schiedsrichter indikativ und beratend. Es ermutigt zu Diskussion und Untersuchung ethischer Fragen, wobei seine ethischen Aussagen die Form von Richtlinien annehmen. Diese letzte Annahme wurde zur Grundlage für die Formulierung unseres folgenden Kodex. Das Ethik-Komitee sollte auch ethische Fragen in Institutionen, einschließlich der EABP ansprechen, genauso wie das Erarbeiten von Richtlinien für individuelles professionelles Verhalten. Das Ethik-Komitee ist das Herz der Organisation – es garantiert die Qualitäten von Menschlichkeit, Respekt und Ehrlichkeit in den Handlungen der Gesellschaft und ihrer Mitglieder.

Die Funktion des Ethik-Komitees und das Thema Forschung

Neben der Beratung zu ethischen Fragen in Forschungsprojekten kann das Ethik-Komitee auch Forschungsbereiche vorschlagen, die für die ethische Position der EABP wichtig sind und sichert so, dass dieser Bereich entwickelt wird. Auf diese Weise wird die Ethik Teil eines Laboratoriums neuer oder erneut aufgenommener Entwicklungen. Um zu ethischen Grundlegungen und Betrachtungen zu ermutigen, kann das Ethik-Komitee zu Arbeitsgruppen aufrufen, in denen die aktuellen ethischen Grenzen und ihre Überschreitungen in einer eher erforschenden als zensierenden Atmosphäre diskutiert werden können. Dies würde der EABP den doppelten Vorteil der Klärung und Vereinheitlichung unserer ethischen Position einerseits, als auch der Bildung einer Basis für konstante empirische Evaluation des Ethik-Kodex andererseits bieten. Die EABP-Mitglieder werden gebeten, dem Ethik-Komitee relevante Forschungsprojekte oder Ergebnisse ethischer Untersuchungen oder Diskussionen zur Verfügung zu stellen oder ein entsprechendes Seminar zu verlangen.

Organisationsstruktur

Das EABP-Ethik-Komitee wird von der Vollversammlung gewählt und ist ihr gegenüber direkt verantwortlich. Das Votum findet zur gleichen Zeit wie die Vorstandswahlen statt. Das Ethik-Komitee hat 5 Mitglieder, sowie ein Ersatzmitglied im Falle, dass ein Komitee-Mitglied zwischen den Vollversammlungen zurücktritt. Um die Kontinuität und Kongruenz mit den Wünschen der Vollversammlung zu gewährleisten, wird die Hälfte des Komitees (2 und 3) während der nächsten Versammlung gewählt, so dass jedes Mitglied für 4 Jahre im Amt ist.

Die Ethikkommission der GBP e.V. wird mit 3 Personen besetzt. Diese werden aus dem Kreis der Mitglieder durch die MV gewählt. Wählbar ist jedes vorgeschlagene Mitglied unter der Voraussetzung einer nachgewiesenen langjährigen Berufserfahrung mit Schwerpunkt in der biodynamischen Praxis.

Im Rundbrief werden die Mitglieder aufgerufen, Vorschläge an den Vorstand zu reichen, wer für diese Position in Frage kommt. Der Vorstand erstellt über die eingegangenen Vorschläge eine vollständige Liste und überprüft bis zur nächsten MV deren Qualifikation und Integrität möglichst in Form von persönlichen Gesprächen und erläutert der MV die Ergebnisse auf Anfrage. Die Namen der gewählten Personen werden jeweils im Rundbrief veröffentlicht.

Beziehung zum Vorstand der EABP

Der oder die Vorsitzende des Ethik-Komitees ist Mitglied des EABP-Vorstandes (ohne anderweitiges Amt oder Stimmbefugnis). Das Ethik-Komitee informiert den Vorstand über Fälle und andere Aktivitäten. Es beteiligt den Vorstand an der Behandlung ethischer Beschwerdefälle, wann immer diese die allgemeine Politik der EABP berühren und wann immer sie die Empfehlung enthalten, ein Mitglied auszuschließen oder aufzunehmen. Ethik-Komitee und Vorstand dürfen sich gegenseitig beraten.

Treffen

Das Ethik-Komitee trifft sich mindestens zweimal im Jahr:

  • um Informationen über herangetragene ethische Fälle zu sammeln, zu analysieren und zu verhandeln
  • um über neue Wege verbesserter Selbstregulation und Untersuchungen innerhalb der Mitgliedschaft zu beraten
  • um an möglichen Forschungsbereichen zu arbeiten, die wichtig für die Klärung und Entwicklung ethischer Positionen sind.

Die GBP-Ethikkommission trifft sich nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich zur Jahres-MV. Dem Vorstand gegenüber besteht fortlaufende Informationsverpflichtung bei laufenden Verfahren.

Betrachtungen über berufliche Sanktionen

Berufliche Sanktionen sollen dazu dienen, sowohl die Fähigkeit der Selbsteinschätzung des Regelverletzers zu verbessern, als auch das Vertrauen der Gesellschaft in ihn/sie wieder aufzurichten. Sie sollten unter folgender Frage betrachtet werden: was muss sich in ihm/ihr ändern, damit er/sie wieder in unseren Augen zu einem vertrauenswürdigen Kollegen und Therapeuten wird? Wenn wir nicht glauben, dass er/sie sich auf vertrauenswürdige Art und Weise gemäß dem ethischen Kodex der EABP verhalten kann, sind wir nicht länger bereit, mit ihm/ihr eine vertrauenswürdige professionelle Beziehung aufrechtzuerhalten. In Fällen kleinerer Verstöße unter mildernden Umständen muss eine differenziertere Antwort möglich sein. Sexuelles Verhalten ist im gegenwärtigen ethischen Denken der EABP ein sehr präsenter Fokus, und ein eindeutiger Ausschlussgrund ist der sexuelle Geschlechtsverkehr mit Klienten/innen. Da jedoch auch eine Anzahl anderer schwerer Überschreitungen mit Ausschluss sanktioniert werden soll, hat das Ethik-Komitee den sexuellen Geschlechtsverkehr als Beispiel gewählt, wann ein Ausschluss vonstatten gehen sollte. Einzelheiten, was ein sexueller Geschlechtsverkehr darstellt, müssen in jedem Einzelfall diskutiert werden.

Überlegungen zum Verfahren

Die Hauptfrage ist hier: Wer wird als involviert angesehen und welche Beschwerden werden verhandelt? Das Ethik-Komitee erklärt dazu: dies sind Parteien, die sich direkt durch die Handlungen des beklagten Mitgliedes verletzt fühlen, d.h. ein Klient, aber nicht die Familie des Klienten (außer er/sie ist minderjährig). Dies ist deshalb so, weil das Prinzip der Vertraulichkeit nicht aufrechterhalten werden kann; es sei denn, der Klient stimmt selbst einer Aufhebung dieser Vertraulichkeit zu, ohne von dem Therapeuten oder dem Ethik-Komitee dazu gezwungen zu werden.

Verfahren des Ethik-Komitees

Präambel

Bestimmte Verfahrensstufen sind notwendig. Das Komitee sammelt Informationen über institutionelle und individuelle ethische Fragen. Dies setzt einen Informationsfluss von den an ethischen Fragen direkt beteiligten Parteien voraus. Das Komitee analysiert dabei die erhaltenen Informationen. Eine Ausarbeitung möglicher Lösungen wird den beteiligten Parteien angeboten. Es sollte zwischen ihnen und dem Ethik-Komitee einen Austausch über alle daraus folgenden Entscheidungen und Ergebnisse geben. Um dies zu erreichen, muss das Ethik-Komitee fähig sein, eine angemessene Distanz oder Meta-Position einzunehmen, wenn Entscheidungen notwendig werden. Es kann dann als „Ombudsmann“ oder Anlaufstelle für ethische Probleme in der EABP fungieren, ungeachtet dem Rang oder der Position der beteiligten Personen oder Struk-turen.

Verfahren

  1. Jede Beschwerde über ein Mitglied oder einen Passus im Ethik-Kodex wird vom Ethik-Komitee verhandelt, solange die folgenden Prozeduren eingehalten werden: Formale ethische Beschwerden oder Untersuchungsanträge müssen schriftlich bei der EABP für das Ethik-Komitee eingereicht werden, vorzugsweise mit den Dokumenten des Falles, über die besonderen Aktivitäten von Mitgliedern oder von Gremien innerhalb der EABP durch: 
    • Jede Person, die direkt an dem Vorfall beteiligt ist oder die eine Lösung seines/ihres Falles mit den relevanten Parteien (vorzugsweise in Dokumentenform) versuchte und die diese Parteien von ihrer Absicht, an das Ethik-Komitee heranzutreten, informierte.
    • Alle direkt am Fall beteiligten Personen, was auch andere Professionelle einschließt, die für das Projekt, in dem der Fall geschah, mitverantwortlich sind
    • und/oder lokal angeschlossene professionelle Gruppen, Schulen oder anerkannte Körperschaften, die sich an der Findung von Lösungsmöglichkeiten des Falles mit dem in Frage stehenden Kollegen (vorzugsweise in dokumentierter Form) be-mühen und die diese Parteien über ihr Herantreten an das Ethik-Komitee informiert haben.
  2. Nicht-offiziell oder anonym kann das Ethik-Komitee von jedem über die ethischen Prinzipien, Praxis und Verfahrensweisen der EABP befragt werden. Anonyme und vertrauliche Notizen über alle Anfragen werden angefertigt.
  3. Die EABP ernennt einen „Freund“ für den Kläger, sobald eine Beschwerde erhalten wurde, um dieser Person durch den Beschwerdeprozess zu helfen, indem er ihm/ihr emotionale Hilfe und Unterstützung bietet, und bei der Formulierung der Beschwerde hilft. Der „Freund“ soll auch sicherstellen, dass der Klient das Fallmaterial zur Verfügung stellt, damit das EABP-Mitglied entsprechend reagieren kann.
  4. Das EABP-Mitglied wird vom Ethik-Komitee über die Beschwerde informiert und aufgefordert, dem Ethik-Komitee auf die Anschuldigung oder Beschwerde innerhalb einer gewissen Zeit zu antworten. Die Antwort muss so umfassend wie möglich sein.
  5. In den meisten Fällen sollte sich zu diesem Zeitpunkt ein Mitglied des Ethik-Komitees sobald wie möglich, nachdem Beschwerde und Antwort erhalten wurden, persönlich und dem beklagten EABP-Mitglied treffen, entweder separat oder gemeinsam, um die Situation zu klären und ein tieferes Verständnis der Materie zu erlangen.
  6. Bis zum Ende dieses Informationensammelns sollten die Vorgänge vertraulich sein, und jede vorzeitige Herausgabe oder Veröffentlichung von Papieren durch jegliche Partei ist unangemessen und kann den zukünftigen Fortgang gefährden. Aussagen zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bindend und sollten nicht zurückgezogen werden. Der Beschwerdeführer wird nun gefragt, ob er den Prozess fortsetzen möchte.
  7. Wenn festgestellt ist, dass eine formale Beschwerde besteht und dass die Beschwerde, falls sie zutreffend sein sollte, den ethischen Richtlinien der EABP entgegensteht, und wenn es wahrscheinlich erscheint, dass der Fall durch einen einfachen Schiedsspruch oder Vermittlung gelöst werden kann, besteht ein „Fall“ des Ethik-Komitees, woraufhin das Mitglied gebeten wird, eine formale schriftliche Aussage anzufertigen. Das Mitglied des Ethik-Komitees wird nun die Beschwerde dem gesamten Ethik-Komitee vorlegen. An diesem Punkt kommt die Feststellung „Alle Dokumente des Falles sind allen direkt involvierten Parteien zugänglich“ zur Anwendung.
  8. Schiedssprüche und Empfehlungen des Ethik-Komitees werden von mindestens drei Mitgliedern erlassen, von denen keiner direkt oder sekundär in den behandelten Fall involviert ist. Involvierte Komiteemitglieder dürfen einem Schiedsspruchmitglied gegenüber keine Meinung zum Fall äußern.
  9. Alle Disziplinarentscheidungen werden vom Ethik-Komitee gefällt, außer bei Empfehlungen für Suspensionen oder Ausschlüsse, die vom EABP-Vorstand ratifiziert werden müssen. Vier der fünf Mitglieder müssen bei Disziplinarmaßnahmen übereinstimmen, damit sie gelten. Empfehlungen oder Schiedssprüche erfolgen einstimmig. Wird kein Konsens erreicht, wird der Vorsitzende in die Beratung einbezogen, worauf für eine Entscheidung eine einfache Mehrheit ausreicht. Geht es um allgemeine und prinzipielle Entscheidungen, muss das ganze Ethik-Komitee beteiligt sein.
  10. Der EABP-Vorstand oder jedes Mitglied des Ethik-Komitees können eine Sitzung des ganzen Ethik-Komitees einberufen, um Vorfalle zu beraten, die direkter Reaktion bedürfen. Von allen Treffen werden vertrauliche Aufzeichnungen hergestellt.
  11. Wenn es bei dem Fall auch um politische Entscheidungen in der EABP oder um eine mögliche Suspension oder einen Ausschluss eines Mitgliedes geht, muss das Ethik-Komitee den EABP-Vorstand und alle beteiligten Parteien über den Fall informieren.
  12. Das Ethik-Komitee informiert den EABP-Vorstand über seine Aktivitäten bei Vorstandssitzungen und den Mitgliedern der EABP während der alle zwei Jahre stattfindenden Vollversammlung. Wenn nötig, schlägt es der Vollversammlung auch Änderungen der Ethik-Richtlinien vor.
  13. Wenn eine der beteiligten Parteien mit der Behandlung des Falles durch das Ethik-Komitee nicht zufrieden ist, kann sie sich beim EABP-Vorstand beschweren, der diesen Fall der Vollversammlung der EABP zur Entscheidung über eine Neubewertung vorlegt. Die Vollversammlung ist die letzte Autorität. Im Falle, die Vollversammlung akzeptiert einen Einspruch gegen die Entscheidung des Ethik-Komitees oder stimmt gegen den Vorschlag des Ethik-Komitees, ein Mitglied auszuschließen (siehe Art. 4.2c und 6.7 der Gesellschaft), bestimmt die Vollversammlung eine gesetzlich oder procederemäßig qualifizierte Person einer nicht der EABP angehörigen anerkannten Organisation als Schiedsrichter. Ihre Entscheidung wäre für die Parteien oder das Ethik-Komitee bindend.

Beschwerden über unprofessionelles Verhalten zwischen Mitgliedern der EABP

Um den guten Namen der Organisation und den Beruf des Körperpsychotherapeuten zu schützen, sollten die Mitglieder der EABP aufmerksam für die Integrität und das ethische Benehmen ihrer selbst und der Kollegen sein. Wenn sie als Mitglied Missfallen am professionellen Verhalten eines Kollegen finden, sollten Sie soweit wie möglich folgende Schritte gehen, während Sie immer darauf achten, dass Ihre eigenen Handlungen und Aussagen professionelle Integrität und ethisches Benehmen aufweisen. 

  • A.a)Treten Sie zuerst einmal an den Kollegen heran, eröffnen Sie ihm/ihr die Natur des Fehlers und schlagen Sie vor, ihn zu korrigieren.
  • A.b)Im Falle, der Kollege ändert sein Verhalten nicht, kontaktieren Sie ihn erneut, beziehen Sie sich auf den ersten Kontakt und warnen Sie ihn, was Sie an weitergehenden Handlungen vornehmen werden und wann Sie dies tun werden, z. B. informieren der entsprechenden Schule oder des entsprechenden Komitees, des EABP-Ethik-Komitees, von Kollegen, gesetzlichen Autoritäten und/oder der Öffentlichkeit. Dies sollte schriftlich erfolgen und der Fall bis dahin vertraulich gehandhabt werden.
  • A.c) Wenn sie formal so handeln, senden Sie bitte dem beschuldigten Kollegen alles Material, das Sie über ihn verfassen.

In Fällen eines klaren Bruches des Ethik-Kodex können Sie auch direkt mit b) beginnen. Wenn Sie, ein Mitglied, mit einem anderen Mitglied Kontakt haben, das das professionelle Verhalten eines dritten Mitgliedes der EABP bemängelt, und das dieser Prozedur nicht folgt, sollten Sie auch dies als Verstoß dieses zweiten Mitgliedes gegen klares ethisches Verhalten ansehen und das oben beschriebene Procedere einleiten. Falls Sie aus zweiter oder dritter Hand von unethischen Benehmen hören, sollten Sie die beteiligten Parteien mit Nachdruck ermutigen, den Verstoß dem Ethik-Komitee vorzulegen – und andererseits das Thema vertraulich behandeln.

B)  Wenn Sie im Zweifel darüber sind, was Sie tun sollen, sollten Sie sich an das Ethik-Komitee der Gesellschaft wenden. Ansonsten ist das Vorgehen wie oben beschrieben, beginnend mit C).

Sanktionen

Schadensbegrenzung für den Klienten:

Der Körperpsychotherapeut ist angehalten, den Vorgang mit der/den geschädigten Person(en) in Gegenwart eines von allen Seiten akzeptierten Vermittlers zu verhandeln. Dies kann oder kann nicht separate Treffen zwischen Vermittler und geschädigter Partei oder zwischen Vermittler und grenzverletzendem Mitglied bedeuten. Das grenzverletzende Mitglied wird für die für diesen Prozess aufgewandte Zeit nicht bezahlt, kann aber dazu veranlasst werden, einen Teil oder die ganze Gebühr für den Vermittler zu zahlen. Ziel dieses Prozesses ist es, den Schaden zu klären, zu verhandeln und möglichst zu heilen. Die Bereitschaft und Fähigkeit des Therapeuten, seine/ihre Überschreitungen zu berichtigen, ist bei den weiteren Einschätzungen durch das Ethik-Komitee von entscheidender Bedeutung.

Die Wiederherstellung professionellen Vertrauens: Sie beginnt mit einer professionellen Einschätzung, bei der die Motive, Kenntnisse, Gefühle und Handlungen des grenzüberschreitenden Therapeuten vor, während und nach der Überschreitung bewertet werden, um festzustellen, warum der Bruch der Regel entstand. Auf dieser Basis können dem Überschreitenden verschiedene professionelle Sanktionen auferlegt werden:

  • Ein Verweis erfolgt bei Grenzverletzungen geringerer Schwere, oder wenn das beschuldigte Mitglied seinen/ihren Fall durch seine/ihre Gewilltheit und Fähigkeit, seine / ihre ethische Integrität wiederherzustellen, abmildert.
  • Erfordernis von Supervision, Beratung oder persönliche Therapie, die mit einer Aussage des Übertreters über die Natur und den Abschluss seines Prozesses, sowie sein gegenwärtiges Verständnis beendet wird, unterschrieben von seinem Therapeuten oder Supervisor. Der Schädiger kann oder kann nicht bis zum Ende dieses Prozesses von der Mitgliedschaft suspendiert werden. Weitere Grenzverletzungen derselben Art werden in progressiv strengerer Form behandelt.
  • Die Suspendierung eines Mitgliedes empfiehlt das Ethik-Komitee, wenn der Verstoß als schwer genug angesehen wird, um das Mitglied aus der Gesellschaft auszuschließen, aber er kann im Verlaufe der Zeit und durch eigene Bemühungen abgemildert werden.
  • Der Ausschluss muss die Empfehlung des Ethik-Komitees bei Verstößen sein, die in den Beispielen der ethischen Richtlinien definitiv beschrieben werden (beginnend mit Worten wie „hat nicht…“, z. B. „hat keinen sexuellen Verkehr mit dem Klienten und verhält sich nicht verführend“), wenn sie willentlich und vorsätzlich geschehen. Versuche, Überschreitungen zu verbergen oder die EABP Sanktionen abzulehnen, sind ebenfalls Gründe für einen sofortigen Ausschluss. Weiterhin kann das Ethik-Komitee einen Ausschluss auch bei anderer Sachlage empfehlen. Ziel dieser professionellen Sanktionen ist es, die professionelle Ethik wiederherzustellen, wo immer dies als möglich angesehen wird, und die hohen ethischen Verhaltensstandards der EABP.

Für das Wohl des/der Betroffenen ist Sorge zu tragen, ggf. durch Vermittlung eines zur unmittelbaren Krisenflankierung befähigten Therapeuten/ Therapeutin.

Ethische Richtlinien und Kodex

Therapeutische Berufsethik

  1. Die Mitglieder der GBP vermitteln in ihrer Arbeit das Wesen der Biodynamischen Philosophie. Sie tun dies mit Respekt vor der individuellen Fähigkeit und dem Willen ihrer KlientInnen, sich auf kreative innere Veränderungen einzulassen, wie sie der Prozess der körperfundierten Psychotherapie beinhaltet.
  2. Die Mitglieder schützen die Therapie und/oder Beratungssituation als Raum für den Prozess und die Erfahrung der KlientInnen. Die Interventionen sind bezogen auf das Wachstum und die Hilfe für die KlientInnen und die Unterstützung ihrer primären und sozialen Integrität.
  3. Die Mitglieder berücksichtigen den biodynamischen Grundsatz, in ihrer Arbeit den sich immer neu entfaltenden Lebensimpulsen zu folgen und sich als TherapeutInnen vor allem als BegleiterInnen ihrer KlientInnen zu verstehen. Sie handeln nach dem Grundsatz, dass „die TherapeutInnen die Methode haben, aber die KlientInnen die Lösung“.
  4. Manipulative Konfrontation, manipulierendes charakteranalytisches Verhalten und therapeutische Patronisierung und Bevormundung sind in der biodynamischen Arbeit unerwünscht.
  5. Um den Respekt vor der Integrität und der einzigartigen Persönlichkeit der KlientInnen zu wahren, bekennen sich die Mitglieder zu der Grundhaltung, sich ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse bewusst zu machen, sofern sie in der Therapie und/oder Beratungssituation hineinwirken. Sie tun dies unter anderem durch Supervision. Sie respektieren, dass eine Therapie und/oder Beratungssituation sexuelle, psychische und physische Übergriffe unbedingt ausschließt. 
  6. Die Mitglieder des Vereins, welche psychotherapeutisch tätig sind, unterziehen ihre Arbeit einer regelmäßigen, mindestens kollegialen Supervision, die den biodynamischen Grundsätzen entspricht.
  7. Für psychotherapeutisch tätige Mitglieder besteht die Verpflichtung der regelmäßigen Fortbildung über mindestens 40 Stunden im Jahr. Supervision und Fachtagungen werden hierauf angerechnet.

Wir haben unsere ethischen Positionen unterteilt in die Bereiche A. Individuelle Therapie, B. Gruppentherapie, C. Ausbildung, D. Supervision, E. Forschung, F. Beziehugen unter Kollegen und G. Öffentlichkeit.

A. Individuelle Therapie

Vertragsprinzip

Der Körperpsychotherapeut schließt mit seinem Klienten einen eindeutigen Vertrag über die Häufigkeit, die Bezahlung, Methoden, Interventionsebenen und spezifische Ziele sowie über die Länge der Sitzungen und (wenn bekannt) die Länge der Therpie ab.

Beispiel: Der Therapeut informiert den Klienten über seine professionelle Ausbildung und beschreibt seine Methoden. Der Klient kann bestimmte Vorgehensweisen ablehnen. Der Therapeut räumt Möglichkeiten ein, bestimmte Vorgehensweisen nicht zu benutzen oder die Therapie zu beenden. Er hat klare Vorstellungen darüber, wie eine Therapie begonnen, beendet und eventuell unterbrochen wird und informiert den Klienten darüber im voraus. Der Klient wird über mögliche Unterbrechungen im voraus informiert. Der Therapeut bleibt im allgemeinen auf dem vereinbarten Level der Intervention und arbeitet auf das vereinbarte Therapieziel zu – oder verhandelt neu. Er stellt ein angemessenes Arbeitsumfeld zur Vergütung. Wenn der Klient minderjährig ist, trägt er Verantwortung gegenüber den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund genauso wie gegenüber dem Klienten.

Vertraulichkeit

Alle Informationen über den Klienten sind vertraulich, ob sie nun vom Klienten selbst stammen oder von anderen oder aus der eigenen Wahrnehmung. Dies betrifft auch die therapeutische Beziehung. Diese Regel darf nur dann ohne Einwilligung des Klienten überschritten werden, wenn es klar ist, dass Vertraulichkeit einen Gesetzesbruch und eine Gefährdung des Klienten oder einer anderen Person nach sich ziehen würde.

Beispiel: Der Therapeut nimmt Sitzungen auf Rekorder oder Video nur mit schriftlicher Zustimmung des Klienten auf, nachdem vorher mögliche Beeinflussungen des therapeutischen Prozesses diskutiert worden sind. Er informiert über Supervision. Er informiert über Aufbewahrung von Aufzeichnungen. Wenn der Therapeut die Vertraulichkeit bricht, muss der Klient sofort verständigt werden.

Präsenz

Körperpsychotherapeuten bemühen sich, energetisch, emotional und kognitiv präsent, zentriert und mit dem therapeutischen Prozess verbunden zu sein. Sie respektieren die Grenzen des inneren Prozesses des Klienten. Sie lassen ihr eigenes Bedürfnis nach Anerkennung und Belohnung nicht die erste Stelle in der Beziehung einnehmen.

Beispiel: Der Therapeut nimmt eine Haltung fürsorglichen Interesses ein und sorgt für angemessene innere und äußere Arbeitsbedingungen, um präsent zu bleiben. Er spricht Themen auf vertraglicher, zwischenmenschlicher und anderen Ebenen an und beobachtet dabei Übertragung und Gegenübertragung im therapeutischen Prozess. Er begegnet seinem Klienten auf einer angemessenen Ebene, vermeidet es, ihn zu isolieren oder zu verletzen. Er vermeidet es, Themen auf inadäquate Weise umzudefinieren, indem er sie z.B. etikettiert oder sein Wissen zur Schau stellt.

Einschätzung

Körperpsychotherapeuten schätzen regelmäßig den Stand des Therapieprozesses, seines Fortschritts und seiner Nützlichkeit für den Klienten ein. Diese Einschätzungen bestimmen seine/ihre Handlungen.

Beispiele: Zu Beginn der Therapie schätzt der Therapeut die Bedürfnisse des Klienten und dessen Fähigkeit ein, sie zu befriedigen. Er respektiert den Gesundheitszustand des Klienten und ermutigt ihn, sich angemessene Hilfe zu holen. Er überprüft die Angemessenheit seiner Interventionen und den Prozess der therapeutischen Interaktion in vertraglicher, zwischenmenschlicher und übertragungstechnischer Hinsicht. Er beachtet die Auswirkungen der Therapie auf den Alltag des Klienten und den Einfluss des Alltags auf die Therapie. Er verhandelt über die Beendigung der Therapie, wenn er glaubt, dass sie nicht länger von Nutzen für den Klienten ist.

Ehrlichkeit

Körperpsychotherapeuten berichten ehrlich über ihre Ausbildung und ihre Fähigkeiten, über die Grenzen der Therapie und ihre Wahrnehmung vom Klienten, wie auch über die Interaktion zwischen ihnen.

Beispiele: Der Klient weist den Klienten darauf hin, wenn die vom Klienten präsentierte Problematik seine therapeutischen Fähigkeiten übersteigen. Er erklärt seinem Klienten realistisch die Nützlichkeit der eigenen Methode wie auch die von anderen Therapeuten. Wenn es angemessen erscheint, erläutert er seine eigenen Gefühle, Fehler, Mängel an Aufmerksamkeit usw. Wenn es angemessen erscheint, ist er auch bereit, seine Visionen und Wertvorstellungen – soziale, persönliche, spirituelle, ethische, intellektuelle – darzustellen, die seiner Arbeit innewohnen.

Respekt

Körperpsychotherapeuten respektieren die körperlichen, persönlichen, spirituellen, religiösen und politischen Grenzen des Klienten.

Beispiele: Der Therapeut behindert keine Entscheidungen des Klienten, es sei denn, sie seien schädlich für den Klienten oder für andere. Wenn er den sozialen oder persönlichen Strukturen des Klienten in einem die Therapie stark behindernden Masse ablehnend gegenübersteht, unternimmt er dazu angemessene Schritte: Konfrontation, Lernbereitschaft, Supervision, Änderung des Therapievertrags oder Beendigung der Therapie.

Macht

Körperpsychotherapeuten benutzen ihre Position als Autorität, um das Wachstum und die Autonomie der Klienten zu fördern und keinesfalls zur persönlichen Erhöhung.

Beispiele: Der Therapeut initiiert nur Prozesse, die der Klient auch integrieren kann. Er beutet sie weder finanziell, noch emotional, sexuell noch anders aus. Er unterstützt die Wahrnehmungsfähigkeit und Kraft seines Klienten bezüglich seiner Rechte und Bedürfnisse. Er ermutigt seinen Selbstrespekt durch Unterstützung und als Beispiel und etabliert gegenseitigen Respekt und Grenzen durch angemessenen Widerstand.

Sexualität

Körperpsychotherapeuten sind in ihrer eigenen Sexualität zentriert und geerdet und verwenden dies, um ihre Klienten in ihrem psychosexuellen Wachstum zu helfen. Er benutzt sexuelle Gefühle nicht für persönliche Macht oder zur eigenen Befriedigung.

Beispiele: Der Therapeut reagiert in einer fürsorglichen und begrenzten Art auf die sexuellen Gefühle von Klienten, ob diese nun auf einer Eltern-Kind-Ebene oder einer Erwachsenen-Erwachsenen-Ebene erscheinen. Er hat keinen Geschlechtsverkehr mit seinen Klienten und verhält sich nicht verführerisch. Er beendet die Therapie, wenn die sexuelle Atmosphäre einen Grad erreicht hat, der seine Klarheit behindert, oder wenn die haltende Umgebung nicht mehr adäquat vorhanden ist. Der Prozess der Beendigung der Therapie beinhaltet wenigstens eine Stunde mit ihm, dem/der KlientIn und einem außenstehenden Therapeuten, der dabei hilft, die therapeutische Beziehung zu klären. Dauer und Bezahlung werden ebenfalls mit Hilfe dieses Kollegen geklärt.

Kongruenz von Beziehungen

Körperpsychotherapeuten sind sich über andere Beziehung, die sie direkt oder indirekt zu den Klienten haben und die die therapeutische Beziehung beeinflussen oder beeinträchtigen könnten, im Klaren. Sie vermeiden oder klären sie.

Beispiele: Der Therapeut vermeidet generell therapeutische Beziehungen mit Angestellten, engen Freunden, Verwandten etc., sogenannte Doppelbeziehungen. Er erkennt, dass soziale Kontakte außerhalb der Therapie Komplikationen erzeugen können und vermeidet sie wenn möglich, oder klärt ihren Einfluss auf die Therapie. Ist die Wahrung der therapeutischen Beziehung nicht gewährleistet, beendet er die Therapie. Der Prozess der Beendigung der Therapie beinhaltet wenigstens eine Stunde zwischen ihm, dem Klienten und einem außenstehenden Therapeuten, der dabei hilft, die therapeutische Beziehung zu klären. Die weitere Prozedur erfolgt wie oben (siehe unter „Sexualität“). Generell nimmt er keine privaten oder Formen professioneller Beziehungen mit dem Klienten und dessen Angehörigen auf, z. B. als Berater.

B. Gruppentherapie

Die ethischen Leitlinien der Gruppentherapie sind dieselben wie die der Einzeltherapie. Sie werden jedoch in einer Situation angewandt, in der der Therapeut die Bedürfnisse der Gruppe und die des Einzelnen ausbalancieren muss. 

Beispiele: (Nur solche, die von der Einzeltherapie abweichen.)

Vertraulichkeit: Alle Gruppenmitglieder bewahren gegenseitige Vertraulichkeit. Video- und Audio-Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung aller Gruppenmitglieder gemacht werden.

Einschätzung: Der Therapeut beachtet immer die Bedürfnisse der ganzen Gruppe, wann immer er mit Angelegenheiten der Gruppe zu tun hat, einschließlich des Aushandelns individueller Mitgliedschaft oder der Arbeit mit Einzelnen.

Respekt: Er ermutigt zu grundlegendem Respekt zwischen den Gruppenmitgliedern.

Macht: Er ermutigt zu angemessener Konfrontation und Unterstützung zwischen den Gruppenmitgliedern und entmutigt Kollusion und Sündenbockverhalten. 

Sexualität: Es gibt klare Vereinbarungen über sexuelle Beziehungen zwischen Gruppenmitgliedern.

Kongruenz: Er zieht die Auswirkung von anderen therapeutischen Beziehungen, die er zu Gruppenmitgliedern außerhalb der Gruppe hat, in Betracht und handelt entsprechend.

C: Ausbildung

Die Prinzipien sind dieselben wie bei der therapeutischen Beziehung, jedoch an eine Situation angepasst, indem der Trainer auf die persönlichen und gruppenzentrierten Erfordernisse eingeht, die ein notwendiger Teil der professionellen Fähigkeiten der Studenten sind.

Beispiele: Vorausgesetzt wird eine Ausbildung in der Gruppe. Beispiele werden nur genannt, wenn sie sich von jenen der Gruppentherapie unterscheiden. 

Vertrag: Der Trainer bewertet in verantwortlicher Art und Weise den zufriedenstellenden Fortschritt und Abschluss der Ausbildung. Er kann Studenten von der Ausbildung ausschließen, wenn ihnen genügend Reife, Bemühen oder Fähigkeit fehlt. Er gibt zu Beginn des Trainings die Ausbildungsregeln bekannt. Der Trainer garantiert die versprochene Unterrichtsqualität und Preisabmachung.

Vertraulichkeit: Das dem Trainer im Training, in der Gruppentherapie und der Einzeltherapie von den Studenten mitgeteilte persönliche Material wird innerhalb des Kontextes, in dem es gegeben wurde, vertraulich behandelt. Der Trainer teilt seine Einschätzung der Kompetenz und Befähigung seiner Studenten seinem Supervisor und anderen Trainern mit, jedoch nicht dem Einzeltherapeuten des Studenten. 

Einschätzung: Der Ausbilder schätzt die persönlichen Erfordernisse und Ressourcen seiner Studenten und ihre Fähigkeiten, präsentiertes Material zu assimilieren und professionell anzuwenden.

Respekt: Die Ausbilder können definitive Erfordernisse an die persönliche Entwicklung der Studenten stellen, damit die Anforderungen des Trainings erfüllt werden können.

Macht: Ausbilder benützen ihre Macht und Autorität nur, um die Struktur und die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten. Sie stehen einer demokratischen Organisation der Studenten mit Wohlwollen gegenüber. Sie ermutigen die Studenten dazu, ihre Einschätzung des Ausbildungssystems und Trainingsprogramms mitzuteilen. Er hört sich die Meinung der Studenten darüber an und berücksichtigt ihre Vorschläge.

Sexualität: Ausbilder akzeptieren generell nicht ihre eigenen Sexualpartner in ihrem Training. Sie akzeptieren auch keine Studenten als Sexualpartner.

Kongruenz: Ausbilder klären inkongruente Beziehungen in ihren Ausbildungen. Sie nehmen ungelöste Themen zwischen Ausbildern und Studenten wahr.

D: Supervision

Die ethischen Prinzipien für die Supervision sind dieselben wie für die Einzeltherapie, allerdings auf eine Situation angewandt, in der der Supervisor den Supervisanden unterstützt und konfrontiert, um ihm zu helfen, seine professionellen Fähigkeiten zu verbessern.

Beispiele: (Nur wenn sie sich von jenen des Trainings unterscheiden.)

Vertrag: Supervisoren stellen ganz klar die Unterschiede zwischen Supervision und Therapie heraus und respektieren diese Grenzen und Unterschiede jederzeit.

Kongruenz: Supervisoren akzeptieren keine Angehörigen oder engen Freunde von Supervisanden als Therapieklienten.

E: Forschung

Der Forscher folgt im allgemeinen den oben beschriebenen Richtlinien, im besonderen denen für die Einzel- und Gruppentherapie etc., es sei denn, er untersuche sie direkt. Forschungen, die die ethischen Leitlinien der EABP überschreiten, müssen dem Ethikkomitee zur Diskussion vorgelegt werden.

F: Professionelle Beziehungen

Diese Kategorie betrifft eher symmetrische Beziehungen als asymmetrische. Hier geht es hauptsächlich um das ethische Prinzip des Respekts: Körperpsychotherapeuten behandeln die spezifische Kompetenz und Verantwortlichkeit von Kollegen und anderen Berufsgruppen mit Respekt. Sie sind sich im Klaren darüber, wann sie sowohl die Kompetenz anderer Berufspartner als auch technischer sowie administrativer Quellen zum Wohle ihrer Klienten heranzuziehen haben. 

Beispiele: Therapeuten ziehen bereits existierende therapeutische Beziehungen in Betracht und handeln entsprechend. Sie vermeiden generell konkurrierende Therapie. Geschieht dies dennoch, erläutern sie die damit verbundenen Schwierigkeiten ihren Klienten, klären sie mit ihnen und informieren den anderen Therapeuten. Sie stehen ihren Kollegen loyal gegenüber und verbreiten in der Öffentlichkeit keine Meinungsunterschiede über die abwesenden Kollegen in herabwürdigender Art und Weise. Sie lassen sich, bevor sie von Kollegen Informationen über einen ihrer Klienten einholen, von diesem die Erlaubnis dazu geben.

G: Öffentlichkeit

Körperpsychotherapeuten verhalten sich integer, wenn sie ihren Beruf repräsentieren, und stellen ihre Arbeit und Theorien mit Sorgfalt dar.

Beispiele: Sie anerkennen die Qualitäten anderer Therapieformen und auch, dass kein System oder Therapeut generell das oder der beste ist. Sie veröffentlichen ihre Arbeiten nur unter ihrem Namen, wenn sie auch von ihnen stammen, oder wenn sie einen eigenen signifikanten Beitrag geleistet haben. Sie versuchen nicht, die Öffentliche Kritik ihrer Arbeit zu verhindern. Wenn sie für sich werben, dann nur durch einfache Hinweise darauf, was sie tun, wobei sie ihre Arbeit und Theorien genau darstellen. Ihre öffentlichen Aussagen, Werbungen oder professionellen Publikationen enthalten keine falschen, betrügerischen, unfairen oder täuschenden Informationen.

E-Mail:ethikkomission@berufsverband-biodynamik.de