Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Prof. Dr. jur. Christof Stock
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Ein rechtlicher Leitfaden für psychotherapeutisch tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über häufig auftretende Rechtsfragen, mit denen psychotherapeutische arbeitende Heilpraktiker in ihrem Berufsalltag konfrontiert sind.

Aus dem Inhalt:
Berufsbezeichnung
allgemeine rechtliche Vorgaben für Werbung
einzelne Werbemittel
Tätigkeitsbeschreibungen
Internet-Darstellung
Flyer und andere Darstellungen der Arbeit in der Öffentlichkeit
Gesetze im Bereich der Heilpraktiker-Werbung

Dies sind nur einige Themen, die hier angesprochen werden. Praktische Beispiele veranschaulichen einen möglichen Aktionsrahmen.

Der rechtliche Leitfaden soll dazu anregen, den tatsächlich vorhandenen Handlungsspielraum für Heilpraktiker-Werbung auszuschöpfen und im öffentlichen Auftritt für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Erstellt von:
Prof. Dr. Christof Stock, Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht
Im Auftrag von:
Gesellschaft für Biodynamische Psychologie/Körperpsychotherapie e.V.

ISBN-13: 9783833479229

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Leseprobe und zu bestellen bei bod oder im Buchhandel

Buchempfehlung – Rechtlicher Leitfaden Prof. Stock

Psychotherapie, Beratung und Supervision in humanistischen Verfahren: Ein rechtlicher Leitfaden (EHP – Edition Humanistische Psychologie)

Professor Christof Stock, mit dem wir unseren rechtlichen Leitfaden entwickelt hatten, hat vor Kurzem einen neuen, umfangreicheren Leitfaden veröffentlicht. Für all diejenigen, die umfassende rechtliche Informationen rund um die Tätigkeiten in humanistischen Berufen suchen, ist es ein interessanter Ratgeber.
Er kostet 29,99€ und ist im freien Buchhandel zu beziehen.

Studie zur Wirksamkeit ambulanter Biodynamischer Psychotherapie bei depressiven Erkrankungen

Hier können die Sie Studie lesen oder bestellen bei Heidrun Claußen

Die vorliegende Studie beinhaltet die Ergebnisse einer 6-jährigen naturalistischen Studie, bei der die Fragebögen BDI II, SCL-90 und DKB 43 zu drei Zeitpunkten eingesetzt wurden, am Beginn der Therapie, an deren Ende und ein halbes Jahr danach. Dabei wurden signifikante Symptomreduktionen bei den meisten an der Studie beteiligten Patienten nachgewiesen. Die eingesetzten therapeutischen Interventionen stammen alle aus dem Methodenspektrum der Biodynamischen Körperpsychotherapie und sind neben den bereits aus der klinischen Praxis bekannten Wirkungen ein erneuter Beleg für die Wirksamkeit dieser Therapiemethode. Sie ist sowohl vom theoretischen Ansatz her, als auch was die Wirksamkeit betrifft besonders geeignet für bestimmte psychische Erkrankungen, worunter auch die Depression zählt. In der Auswertung wird auf ähnliche Forschungsergebnisse anderer Autoren Bezug genommen, wie z.B. B. Müller- Oerlinghausen oder C.A. Moyer.

Hier können Sie die Studie lesen oder bestellen für 6 € zzgl. Versand bei Heidrun Claußen

Tagungsjournal der 20. Fachtagung in Schloß Schney jetzt erhältlich:

Überwältigendes bewältigen

Von den ReferentInnen der 20. Fachtagung finden sich wertvolle, lehrreiche und interessante Artikel darin:

  • Dr. Ralf Vogt: Reinszenierungsarbeit mit einem Geburtstrauma – ein Fallbericht
  • Eva Sattler,Heinz-Günter Andersch-Sattler: Über den Körper das Trauma heilen
  • Dr. Tilman Rentel: Worte haben Wurzeln und tragen Früchte
  • Petra Vetter: TRE® – Tension and Trauma Releasing Exercises
  • Mechthild Münch: Vom Überlebensmodus zum Lebensmodus
  • Cornelia Fürstenberger: Kontakt – Beziehung – Coregulation

ISBN-13: 9783752877182

Leseprobe und zu bestellen bei bod oder im Buchhandel

Interview mit Gerda Boyesen auf YouTube

Wir freuen uns das ein Interview mit Gerda Boyesen aus dem Jahr 2002 mit essenziellen Aussagen zur Biodynamischen Körperpsychotherapie nun zugänglich gemacht worden ist.

Viel Spaß und Inspiration beim Anschauen!

Kurzfassung

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Vollständige Fassung

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Infos zu Corona-Einschränkungen in der Praxis vom 12.05.2020

Es gelten immer wieder neue, teilweise gelockerte Regelungen in den Bundesländern. Das ist mittlerweile so diffus und unübersichtlich geworden sodass es uns nicht mehr möglich ist, alles aktuell nachzuverfolgen.
Es gelten nach wie vor die Sicherheitsvorschriften:

Mindestens 1,5 m Abstand halten, keine Berührungen, Schutz-Masken tragen.
Klienten besuchen die Praxis nur nach telefonischer Vorabklärung und -aufklärung einzeln nacheinander – zeitlich versetzt, ohne sich direkt zu begegnen. Zwischendrin bleibt Zeit zu lüften und alles zu desinfizieren, womit der Klient / die Klientin in Berührung gekommen ist.

Für die Heilpraktiker*innen- Psychotherapie ist die Arbeitssituation aktuell noch etwas strenger reglementiert. In den meisten Bundesländern gilt nach wie vor noch, dass sie nur „medizinisch dringend notwendige Behandlungen“ durchführen dürfen, da die Zahl der Sozialkontakte generell noch auf niedrigem Level gehalten werden soll.
Der VFP hat gegen diese Beschränkung und Ungleichbehandlung protestiert und z.B. an die Sozialministerin in Niedersachsen ein Schreiben mit anhängendem Rechtsgutachten geschickt. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen keine Befugnis haben, einfach die Schließung unserer Praxen anzuordnen und uns damit ein Berufsverbot zu erteilen – zumal unsere KollegInnen in anderen Bundesländern (z.B. NRW) sehr wohl die Erlaubnis haben, ihre medizinischen Versorgungsleistungen zu erbringen und andererseits auch die Patienten ihr Recht.
Da HP- Psych. derzeit nicht berühren dürfen, ist es natürlich auch rechtlich nicht möglich in den Abrechnungen für Privatkassen diese Ziffern aufzuführen.
Auch die Frage nach Gruppen können wir derzeit nicht einheitlich beantworten, jedes Bundesland entscheidet für sich.
Von einem Ordnungsamt in Baden-Württemberg wurde folgende Aussage getätigt:

Als Heilpraktikerin ist es möglich einen Kurs zu geben, mit maximal 5 Menschen, inclusive Therapeut*in.
Zu beachten sind:  1,5 m Abstand, Quadratmeter des Raumes spielen keine Rolle, Desinfektionsmittel, keine Ausgabe von Getränken und Essen.

Maskenpflicht besteht laut Heilpraktikerverbänden je nach Bundesland weiterhin.

Da auch zum Heilpraktikergesetz immer wieder Fragen kommen, auf der webseite der DGK gibt es folgenden Link:
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Körperpsychotherapie e. V. (DGK) zur Überprüfung des Heilpraktikergesetzes bezogen auf den HP-Psych.